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   BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 340/91   

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https://dejure.org/1993,7693
BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 340/91 (https://dejure.org/1993,7693)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1993 - 1 BvR 340/91 (https://dejure.org/1993,7693)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1993 - 1 BvR 340/91 (https://dejure.org/1993,7693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 340/91
    Auch wenn eine allgemeine Bindung der Strafgerichte an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und die in dieser vertretenen Rechtsansichten, abgesehen von den Wirkungen der Rechtskraft (§ 121 VwGO ), nicht besteht (vgl. BVerfGE 22, 373 [379]; 68, 337 [345]; 75, 329 [346]), läßt sich nicht ausschließen, daß das Amtsgericht bei hinreichender Beachtung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 340/91
    Auch wenn eine allgemeine Bindung der Strafgerichte an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und die in dieser vertretenen Rechtsansichten, abgesehen von den Wirkungen der Rechtskraft (§ 121 VwGO ), nicht besteht (vgl. BVerfGE 22, 373 [379]; 68, 337 [345]; 75, 329 [346]), läßt sich nicht ausschließen, daß das Amtsgericht bei hinreichender Beachtung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 340/91
    Auch wenn eine allgemeine Bindung der Strafgerichte an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und die in dieser vertretenen Rechtsansichten, abgesehen von den Wirkungen der Rechtskraft (§ 121 VwGO ), nicht besteht (vgl. BVerfGE 22, 373 [379]; 68, 337 [345]; 75, 329 [346]), läßt sich nicht ausschließen, daß das Amtsgericht bei hinreichender Beachtung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 340/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgebliche Frage bereits entschieden (BVerfGE 87, 399 [406 ff.]).
  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Meldepflichten aufgrund von

    Einer verwaltungsgerichtlichen Feststellung über Pflichten nach der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien und dem Geldwäschegesetz käme demnach Wirkung zwischen den Beschwerdeführern als Normadressaten und dem Rechtsträger der verbotsvollziehenden Behörde sowie allen diesem zugeordneten Behörden zu (§ 121 Nr. 1, § 63 Nr. 1 und 2 VwGO; dazu BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11/02 -, Rn. 4; vgl. dazu auch BVerfGE 75, 329 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1993 - 1 BvR 340/91 -, juris, Rn. 18).
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